Digitalbonus Bayern für KI-Projekte: Was gefördert wird
Der Digitalbonus Bayern bezuschusst Digitalisierungsvorhaben kleiner Unternehmen, KI gehört ausdrücklich dazu. Hier findest du die wichtigsten Regeln im Überblick, Stand 29. September 2026, geprüft auf der offiziellen Programmseite.
Das Wichtigste in Kürze
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschussprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Angaben unten stammen von der offiziellen Programmseite digitalbonus.bayern, Stand 29. September 2026. Förderbedingungen ändern sich, maßgeblich ist die offizielle Richtlinie. Das hier ist keine Rechtsberatung.
- Digitalbonus Standard: Zuschuss von bis zu 7.500 €, Fördersatz bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Digitalbonus Plus: Zuschuss von bis zu 30.000 €, ebenfalls bis zu 50 %, für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt.
- Mindestausgaben: Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 € betragen.
- Laufzeit: Das Programm ist bis zum 31.12.2027 festgelegt.
- Antrag: online über ein ELSTER-Unternehmenskonto, gestellt vom Unternehmen selbst.
Standard oder Plus: Was ist der Unterschied?
Beim Digitalbonus Standard geht es um übliche Digitalisierungsvorhaben, etwa die Einführung eines CRM oder ERP. Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung. Als Schwerpunkte nennt die Programmseite unter anderem künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik sowie moderne Simulationsmethoden und digitale Zwillinge. Für Plus verlangt der Antrag eine detaillierte Beschreibung von Innovationsgehalt und Neuheitsgrad.
Beide Varianten lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren, und je Förderbereich ist ein Antrag möglich. Die Programmseite rät bei förderfähigen Ausgaben unter 15.000 € zum Standard, weil die Zuschusshöhe dann gleich bleibt.
Wer antragsberechtigt ist und wer nicht
Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Maßgeblich ist das Jahr des letzten Jahresabschlusses. Außerdem brauchst du eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Ausgeschlossen sind laut Programmseite unter anderem Freie Berufe (außer in gewerblicher Rechtsform), Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen, Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen und Organisationen mit öffentlicher Beteiligung. Unternehmen im Insolvenzverfahren sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Was förderfähig ist und was nicht
Gefördert werden Investitionen in Software, Beratungs- und Schulungsleistungen sowie bestimmte Hardware, nämlich Roboter und Hardware für IT-Sicherheit. Beratung und Schulung werden mit bis zu 50 % der Ausgaben berücksichtigt.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, allgemeine Hardware, Ersatzbeschaffungen und Standard-Online-Marketing. Die Reihenfolge ist deshalb entscheidend: erst Antrag, dann Umsetzung.
So läuft der Antrag
Nach der Programmseite sieht der Ablauf so aus:
- Vorbereiten: ELSTER-Unternehmenskonto einrichten, Vorhaben beschreiben und Angebote einholen.
- Antrag stellen: online, durch das Unternehmen selbst. Eine Beantragung durch Dritte ist nicht zulässig. Monatlich wird ein Kontingent freigegeben.
- Eingangsbestätigung abwarten: Danach darfst du auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Eine Bewilligung ist damit nicht garantiert.
- Umsetzen: Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids. Rechnungen müssen innerhalb dieses Zeitraums bezahlt werden.
- Auszahlung: Nach Abschluss stellst du den Auszahlungsantrag. Ein Verwendungsnachweis ist bei Bewilligungen vor dem 01.11.2025 oder bei Zuschüssen über 10.000 € nötig.
Typische Fehler vermeiden
Aus den Regeln der Programmseite ergeben sich ein paar Stolperstellen, die du vor dem Antrag kennen solltest:
- Zu früh beauftragt: Wer vor dem Antrag mit dem Projekt beginnt, verliert die Förderfähigkeit, weil begonnene Maßnahmen ausgeschlossen sind.
- Antrag delegiert: Ein Dienstleister darf den Antrag nicht für dich stellen. Das Unternehmen muss ihn selbst einreichen.
- Plus bei kleinem Vorhaben: Unter 15.000 € förderfähigen Ausgaben bringt Plus laut Programmseite keine höhere Zuschusshöhe, verlangt aber mehr Beschreibung.
- ELSTER-Konto zu spät: Ohne Unternehmenskonto kannst du seit Mai 2025 keinen Antrag stellen. Richte es vor dem Vorhaben ein.
- Rechnungen außerhalb des Zeitraums: Bezahlt werden muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von höchstens 18 Monaten.
Was das für dein KI- oder Softwareprojekt bedeutet
Wenn du als kleines bayerisches Unternehmen ein KI-Vorhaben planst, lohnt sich der Blick ins Programm, bevor du beauftragst. Ein Rechenbeispiel mit unseren echten Preisen: Ein KI-MVP-Sprint startet bei 7.500 €. Wären das förderfähige Ausgaben, ergäbe ein Fördersatz von 50 % rechnerisch bis zu 3.750 € Zuschuss. Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsstelle, nicht wir.
Wenn du erst klären willst, welche Abläufe sich überhaupt automatisieren lassen, findest du auf der Seite zur KI-Automatisierung im Mittelstand einen Überblick. Für Apps und Plattformen gilt dieselbe Logik. Was wir dort bauen, steht auf der Seite zur App- und Web-Entwicklung.
Wichtig: Den Antrag stellt das Unternehmen selbst, eine Beantragung durch Dritte ist nicht zulässig. Ein Beispiel für KI in einem echten Produkt ist Cryptin, wo wir App- und KI-Entwicklung vereint haben.

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Gut zu wissen
Bekomme ich den Digitalbonus als Freiberufler?
Muss ich den Antrag vor dem Projektstart stellen?
Wie viel Zuschuss bekomme ich bei 10.000 € Projektkosten?
Kann KaizenKode den Antrag für mich stellen?
Wie lange läuft das Programm?
Du planst ein KI-Vorhaben in Bayern?
Im kostenlosen Check klären wir, was dein KI-Vorhaben leisten soll. Ob es förderfähig ist, entscheidet allein die Bewilligungsstelle.
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